Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Unsere Preis-Angebote gelten nur als verbindlich, wenn die in den anwendbaren Gesetzen geregelten Bedingungen in Bezug auf Materialien, Löhne, Steuern usw. unverändert bleiben. Ferner können die Preise gemäß den branchenüblichen Preisschwankungen angepasst werden.
Unsere Angebote gelten für einen Zeitraum von maximal einem Monat ab dem Datum ihres Versands.
Die von unseren Vertretern oder Repräsentanten erstellten Angebote sowie die in unseren Katalogen und Preisverzeichnissen genannten Preise sind als Richtwerte zu verstehen. Sie gelten erst verbindlich, nachdem wir sie schriftlich bestätigt haben.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk für unverpackte Waren.
2. Mehr- oder Mindermengen
Der Lieferant behält sich Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10% vor.
Die Preise gelten für die kontinuierliche Herstellung der im Angebot angegebenen Stückzahl.
3. Werkzeuge
Die Herstellung eines Werkzeugs oder einer Spritzgussform umfasst Folgendes:
- die für die Projektierung und Ausarbeitung entstehenden Kosten
- die Herstellungskosten.
Der dem Kunden für das Werkzeug oder die Spritzgussform in Rechnung gestellte Preis entspricht lediglich den Herstellungskosten. Das von uns hergestellte Werkzeug/die von uns hergestellte Spritzgussform bleibt nach Begleichung der Rechnung das Eigentum unserer Kunden. Das Werkzeug/die Spritzgussform verbleibt in unseren Werkstätten und wird ausschließlich für die Ausführung der Bestellungen des entsprechenden Kunden verwendet, sofern keine anderslautende schriftliche Genehmigung des Kunden vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, das Werkzeug oder die Form nicht einzuverlangen, es sei denn, er zahlt ein Drittel des Rechnungswerts des Werkzeugs als Entschädigung für die in Verbindung mit der Projektierung und Ausarbeitung entstandenen Kosten. Diese Verpflichtung entfällt im Falle eines von uns ordnungsgemäß festgestellten Mangels.
Falls ein Werkzeug oder eine Spritzgussform hergestellt wurde, jedoch innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Vorlage der Muster keine Bestellung der anfänglich vorgesehenen Stückzahlen erfolgt, so wird die oben genannte Entschädigung unmittelbar zur Zahlung fällig.
Was den Verschleiß betrifft, so werden wir das Werkzeug oder die Spritzgussform stets in funktionsfähigem Zustand halten. Die Kosten für jegliche Änderungen oder Restaurationen gehen zu Lasten des Kunden.
Wenn seit der letzten Teilebestellung drei Jahre vergangen sind, behalten wir uns das Recht vor, den Kunden per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern, das entsprechende Werkzeug aus unseren Werkstätten zu entfernen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Versand des Einschreibens erlöschen die Pflicht zur Aufbewahrung des Werkzeugs sowie jegliche sonstige damit in Verbindung stehende Verpflichtungen. Falls uns der Kunde nach Ablauf der oben genannten Frist nicht über seine Absichten informiert, dürfen wir das Werkzeug ohne Vorankündigung oder Rechtfertigung zerstören.
Im Falle von durch Kunden zur Verfügung gestellten Werkzeugen erfolgt die endgültige Festlegung der Teilepreise erst nach der Durchführung von Tests.
Falls dem Kunden nur ein Anteil der Kosten für Werkzeug oder Spriztgussform in Rechnung gestellt wird, bleibt dieses Werkzeug/diese Spritzgussform das Eigentum des Lieferanten. Bei jeglichen Änderungen oder Restaurationen des Werkzeugs/der Spritzgussform werden dem Kunden anteilige Kosten in Rechnung gestellt.
Die allgemeinen Toleranzen betragen +/-0,2 mm auf alle Spritzgussteile, sofern in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Unsere Werkzeuge sind für die Herstellung von Polyamid-Teilen (PA) vorgesehen. Aus diesem Grund halten nur Artikel aus diesem Material die entsprechenden Abmessungen/Toleranzen ein. Bei der Verwendung von anderen Materialien kann es zu Hohlräumen (Lunkerstellen) und Abweichungen bei den Abmessungen/Toleranzen kommen.
4. Zubehörteile
Wenn die für den Formguss erforderlichen Metallkomponenten oder Zubehörteile vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, so verpflichtet sich dieser, diese gebührenfrei innerhalb der vom Lieferanten vorgeschriebenen Frist und in der von ihm geforderten Menge zu liefern. Dabei wird zur Deckung von produktionsbedingten Verlusten ein ausreichender Überschuss vom Lieferanten eingeplant.
Jegliche Mängel an den Formgüssen, die auf falsch angepasste, nicht konforme oder defekte Zubehörteile zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden, welcher die Bestellung nicht stornieren, die Ware nicht ablehnen, den vereinbarten Preis nicht reduzieren und keinen Schadensersatz aufgrund dieses Mangels verlangen kann.
5. Lieferung / Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt in Erledigung einer schriftlichen Bestellung und die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd und unverbindlich. Die Herstellungsfristen für das Werkzeug oder die Spritzgussform werden ab dem Datum gezählt, an dem die Bestellung zusammen mit allen für ihre Durchführung erforderlichen Elementen eingegangen ist. Die Zustimmung des Lieferanten erfolgt in Form einer Empfangsbestätigung, die die unterschiedlichen Bestellbedingungen auflistet und die Bestellung endültig bestätigt.
Die für die Teile geltenden Fristen werden ab dem Datum gezählt, an dem die Vereinbarung über die Muster und Bereitstellung der eventuell für den Formguss erforderlichen Metallkomponenten oder Zubehörteile geschlossen wurde.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung in der Bestellung getroffen und ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde, kann uns im Falle einer Verzögerung keine Vertragsstrafe auferlegt werden. In jedem Fall - und insbesondere dann, wenn Vertragsstrafen festgelegt wurden - verlängern sich die vereinbarten Fristen, wenn unsere Werkstätten aufgrund von Streik, Brand, Überschwemmung, Transportschwierigkeiten, Produktionsunfällen, fehlenden Rohstoffen aufgrund von Mängeln bei unseren Zulieferern oder sonstigen als höhere Gewalt eingestuften Ursachen stillstehen.
6. Verpackungen
Unsere Verpackungen werden zu den niedrigstmöglichen Kosten in Rechnung gestellt.
7. Warensendungen
Unabhängig von der Art der Rechnungsstellung werden die Waren auf Risiko und Gefahr des Empfängers versendet. Dieser muss die Waren bei Empfang überprüfen und den zuständigen Spediteur im Falle von Schäden, Verlust, Bruch u.s.w. in Kenntnis setzen. Dies hat in der vom Spediteur vorgeschriebenen Art und Weise zu erfolgen. Mehrkosten für Express- oder Eilgutsendungen, falls solches gewünscht wird, gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Garantie / Haftung
Schadenersatzansprüche jedweder Art sind, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen, ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche können nur unsere unmittelbaren Abnehmer geltend machen. Reklamationen bezüglich Liefermengen können nur geprüft werden, wenn diese innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung eingereicht werden.
Bezüglich der Qualität garantieren wir, dass unsere Produkte den in der Bestellung festgelegten und von uns akzeptierten Plänen und Spezifikationen entsprechen. Unsere Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf den reinen und stückweisen Ersatz der als nicht konform anerkannten und gebührenfrei innerhalb von einem Monat nach Ankunft beim Kunden an uns zurückgesendeten Teile. Sonstige anderweitige Kosten werden nicht durch uns getragen.
Falls die Teile für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind und unter der Voraussetzung, dass diese Art der Verwendung genau in der Bestellung angegeben und von uns akzeptiert wurde, garantieren wir, dass die von uns gelieferten Teile aus einem Material hergestellt werden, das ausschließlich aus Stoffen besteht, die gemäß den gültigen deutschen Rechtsvorschriften über Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zugelassen sind. Je nach Verwendungszweck liegt es in der Verantwortung des Kunden, das Verhalten dieser Teile (Permeabilität, Löslichkeit, organoleptische Eigenschaften u.s.w.) gegenüber den Lebensmitteln, mit denen sie in Berührung kommen sollen, zu überprüfen und eine sachgerechte Lagerung sicherzustellen.
9. Rücksendungen
Wenn wir Warenrücksendungen annehmen, so werden diese nur berücksichtigt, wenn uns die Ware in gutem und unbenutztem Zustand erreicht. Des Weiteren werden Warenrücksendungen erst nach Überprüfung und Annahme in unseren Geschäftsräumen akzeptiert.
10. Rücktrittsrecht
Wir halten uns nur dann an die Lieferpflicht gebunden, wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers außer Zweifel steht. Bei Erhalt unbefriedigender Auskünfte behalten wir uns das Recht des Rücktritts von noch unerledigten Aufträgen vor.
Auftragsannullierungen erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns. Einseitiger Rücktritt des Bestellers vom Kaufvertrag durch Sistierung oder Annullierung erkennen wir nicht an.
Wenn eine Werkzeug- oder Spritzgussformbestellung storniert oder aufgehoben wird, erfolgt eine Aufstellung der angefallenen Projektierungs- und Durchführungskosten. Der Betrag wird dem Kunden mitgeteilt und in Rechnung gestellt.
Falls eine Teilebestellung storniert oder aufgehoben wird, werden alle bereits fertiggestellten oder sich in der Produktion befindlichen Teile ausgeliefert und in Rechnung gestellt.
11. Zahlungsbedingungen (Spritzgussformen/Werkzeuge)
Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an den Lieferer zu leisten.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann ein Skonto von 2% nur dann zugestanden werden, wenn die Regulierung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, andernfalls innerhalb 30 Tagen netto ohne Skonto-Abzug. Skonto wird nur auf den Warenwert gewährt, nicht auf die in der Rechnung ggf. aufgeführten Verpackungs-, Fracht- oder sonstigen Nebenkosten.
Bei Zielüberschreitungen sind wir zur Berechnung der üblichen Bankzinsen berechtigt.
Sollten von uns ausnahmsweise (diskontfähige) Wechsel in Zahlung genommen werden, so gilt dies nicht als Barzahlung. Der Hergeber haftet für Verluste und spesenfreien Eingang. Diskontspesen und Wechselstempel gehen zu Lasten des Käufers.
Falls keine anderslautenden ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Werkzeuge oder Spritzgussformen wie folgt zu zahlen: 50% bei Bestellung, Restbetrag bei Empfang der Muster.
Produkte: Falls keine anderslautenden ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Begleichung unserer Rechnungen netto und ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Monatsende des Tages, an dem die Lieferung in den Werken oder Warenhäusern der Firma Bülte zur Verfügung gestellt wurde.
Spritzgussformen u.a. bleiben unser Eigentum. Bei Zeichnungen und Modellen übernimmt der Besteller die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Für die vertraglichen Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der BRD.
12. Beanstandungen / Erfüllungsort
Mängelrügen betreffend Menge, Gewicht oder Beschaffenheit der Ware werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
Falls die Beanstandung ordnungsgemäß und mit Recht erfolgt, nehmen wir die Ware zurück oder ersetzen sie je nach unserer Wahl.
Der Kunde übernimmt die Gesamtverantwortung für jegliche Streitigkeiten, die bezüglich des Herstellungsrechts der Modelle mit uns oder Dritten entstehen.
Wenn in den Schreiben oder Bestellformularen unserer Kunden Klauseln genannt werden, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, so finden diese keine Anwendung, sofern wir ihnen nicht schriftlich im Voraus zugestimmt haben.
Rechtsstreite jeglicher Art oder Ursache unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte am Ort unseres Geschäftssitzes.
Durch Annahmen, Vereinbarungen oder Aufträge ergibt sich keinesfalls eine Neuerung oder Abänderung dieser Gerichtszuständigkeitsklausel.
13. Sonstiges
Alle Waren werden auf Risiko und Gefahr des Käufers versendet. Der Verkauf der Waren erfolgt ab Lüdinghausen, wo sie dem Kunden zur Verfügung und in Rechnung gestellt werden.
Keinerlei Vereinbarungen führen zu einer Neuerung oder Abänderung der vorstehend genannten Gerichtszuständigkeitsklausel. Im Falle von Reklamationen liegt die ausschließliche Zuständigkeit beim Amtsgericht von Lüdinghausen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig – gleichwie aus welchem Rechtsgrund – entstehender Forderung unser Eigentum.
Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einbau der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange dieses Verfügungsrecht von uns nicht widerrufen wird.
Der Widerruf gilt als ausgesprochen im Falle der Zahlungseinstellung sowie des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers.
Der Abnehmer gestattet uns nach Widerruf der Verfügungsberechtigung jederzeit das Betreten seiner Betriebsräume zwecks Aussonderung, Kennzeichnung oder Wegschaffen der Vorbehaltsware.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer im Voraus die Forderung gegen seine Kunden in Höhe unseres Rechnungswertes zuzüglich 10% v.H. hiervon an uns sicherungshalber ab.
Der Abnehmer ist, solange seine Verfügungsberechtigung von uns nicht widerrufen ist oder nach Absatz 4 als widerrufen gilt, zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt.
Der Abnehmer verpflichtet sich, jederzeit alle zweckdienlichen Auskünfte hinsichtlich der sicherungshalben abgetretenen Forderung sowie der Drittschuldner zu erteilen und uns Einblick in alle die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware betreffenden Geschäftsbelege zu gewähren oder diese Belege auf Verlangen herauszugeben.
Die Bearbeitung der Vorbehaltsware, diese nimmt der Abnehmer für uns vor, sieht das Eigentum an der neuen Sache uns zu.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen zusammen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den übrigen Stoffen.
Die Vorbehaltsware, beziehungsweise die sicherungshalben abgetretenen Forderungen dürfen vom Abnehmer weder verpfändet, noch an Dritte sicherungsweise übereignet oder abgetreten werden. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder sicherungshalber abgetretenen Forderungen hat uns der Abnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
Auf Verlangen des Abnehmers werden wir nach unserer Wahl Sicherungsrechte freigeben, wenn und soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20% übersteigt.
14. Mindestrechnungswert
Um die Verwaltungskosten für die Bearbeitung von Bestellungen aus Deutschland und Europa abzudecken, beträgt der Mindestauftragswert je Bestellung 100,00 € (ohne MwSt.). Bestellungen, die diesen Mindestbetrag unterschreiten, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € (ohne MwSt.) hinzugerechnet. Der Mindestbestellwert für Länder außerhalb Europas variiert je nach Land zwischen 250,00 € und 500,00 € (ohne MwSt.).